Wer in Luzern einen Antrag stellen will, landet schnell bei der Frage: Welches Formular passt? Das Amt für Migration des Kantons Luzern (kantonale Behörde) sitzt an der Fruttstrasse 15 in 6002 Luzern, doch die Verteilung von Formularen, Abteilungen und Telefonnummern ist nicht selbsterklärend. Hier finden Sie, welche Stelle für welchen Antrag zuständig ist, welche Unterlagen die Formulare 1, 2, 3a, 4 und 7 verlangen und wann der Schalter offen hat. Am Ende wissen Sie, wen Sie anrufen oder anschreiben sollten, bevor Sie Papier verschicken.
Adresse: Fruttstrasse 15, 6002 Luzern · Telefon Abteilung Aufenthalt: 041 228 77 80 · Telefon Abteilung Asyl: 041 228 77 81 · E-Mail: migration@lu.ch
Kurzüberblick
- Telefon 041 228 77 80 für die Abteilung Aufenthalt und 041 228 77 81 für die Abteilung Asyl (Kanton Luzern – Kontakt)
- Formular 1 gilt für EU/EFTA-Staatsangehörige, Formular 2 für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Amt für Migration LU – Formular 1)
- Gebühren: Das Arbeitgeber-Gesuch ist gebührenpflichtig, Beträge nennen die Quellen nicht (Amt für Migration LU – Merkblatt Arbeitsaufnahme)
- Bearbeitungsdauer: In den ausgewerteten Quellen steht keine Angabe dazu. (Amt für Migration LU – Merkblatt Arbeitsaufnahme)
- Laut der Kanton Luzern – Migration Startseite sind Schalter und Telefon am und am geschlossen.
- Die Formularübersicht ist laut Kanton Luzern – Formulare/Merkblätter mit dem Datum 2026-09-14 erfasst; die Datumsangabe ist nur eingeschränkt belegt.
- Formularnummer vor dem Versand klären: Das Amt bittet für Auskünfte um E-Mail oder Telefon (Kanton Luzern – Kontakt)
- Dokumente und Gesuche gehen per Post an das Amt (Kanton Luzern – Kontakt)
Sechs Angaben entscheiden im Alltag über den ersten Kontakt, und alle stammen von den Seiten des Kantons.
| Angabe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Adresse | Fruttstrasse 15, 6002 Luzern | Kanton Luzern – Kontakt |
| Telefon Abteilung Aufenthalt | 041 228 77 80 | Kanton Luzern – Kontakt |
| Telefon Abteilung Asyl | 041 228 77 81 | Kanton Luzern – Kontakt |
| migration@lu.ch | Kanton Luzern – Kontakt | |
| Schalteröffnungszeit Donnerstag | 14:00–17:00 Uhr | Kanton Luzern – Kontakt |
| Schliesstag Weihnachten | , geschlossen | Kanton Luzern – Migration Startseite |
| Schliesstag Neujahr | , geschlossen | Kanton Luzern – Migration Startseite |
Welche Aufgaben hat das Amt für Migration Luzern?
Ausländerausweise und Aufenthalt
- Für EU/EFTA-Staatsangehörige mit Erwerbstätigkeit gilt Formular 1 mit den Kategorien B, L und G (Amt für Migration LU – Formular 1).
- Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige mit Erwerbstätigkeit läuft das Gesuch für B- und L-Bewilligungen über Formular 2 (Amt für Migration LU – Formular 2).
- Die Niederlassungsbewilligung C wird mit Formular 4 beantragt (Amt für Migration LU – Formular 4).
Arbeitsbewilligung und Familiennachzug
- Ein Arbeitgeber reicht das Gesuch beim Amt für Migration Luzern ein, wenn sein Sitz im Kanton Luzern liegt. Das Verfahren ist gebührenpflichtig (Amt für Migration LU – Merkblatt Arbeitsaufnahme).
- Für den Familiennachzug verweist Formular 1 auf ein separates Gesuch, das Formular 3 (Amt für Migration LU – Formular 1).
Abteilung Asyl
- Die Abteilung Asyl erreichen Sie unter 041 228 77 81 (Kanton Luzern – Kontakt).
- Die Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) läuft über Formular 7.
- Laut admin.ch (Bundesportal für Online-Services) meldet man die Erwerbstätigkeit anerkannter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener über ein Online-Formular, Kontakt ist ebenfalls 041 228 77 81.
Was das heißt: Wer weiß, ob es um Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Asyl geht, landet mit einem einzigen Anruf richtig. Wer rät, schickt Unterlagen an die falsche Abteilung.
Wo erreicht man das Amt für Migration Luzern?
Adresse an der Fruttstrasse
- Postadresse: Fruttstrasse 15, 6002 Luzern (Kanton Luzern – Kontakt)
- Das Amt bittet, Dokumente und Gesuche per Post zu senden (Kanton Luzern – Kontakt)
- Für Auskünfte nutzt man E-Mail oder Telefon, damit der Schalter entlastet bleibt (Kanton Luzern – Kontakt)
Telefon und E-Mail
- Abteilung Aufenthalt: 041 228 77 80
- Abteilung Asyl: 041 228 77 81
- E-Mail: migration@lu.ch
Laut Kanton Luzern – Kontakt folgt die Telefonbedienung denselben Zeiten wie der Schalter. Der Donnerstag ist der einzige Tag ohne Vormittagsöffnung.
| Wochentag | Schalter und Telefon |
|---|---|
| Montag | 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00–17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr |
Was das heißt: Vormittags erreichen Sie das Amt an vier von fünf Öffnungstagen, am Donnerstag nicht. Wenn der Termin nicht passt, bleibt die Mail an migration@lu.ch der verlässlichste Weg.
Welche Formulare braucht man beim Amt für Migration Luzern?
Offizielle Formulare des Kantons
- Die Formularübersicht des Kantons verweist auf Formulare und Merkblätter in einem Unterregister (Kanton Luzern – Formulare/Merkblätter).
- Für das Ausfüllen empfiehlt die Seite Google Chrome (Kanton Luzern – Formulare/Merkblätter).
- Laut Seitenstand ist die Übersicht mit dem Datum 2026-09-14 erfasst (Datumsangabe nur eingeschränkt belegt).
Nummerierte Formulare richtig zuordnen
- Staatsangehörigkeit: EU/EFTA führt zu Formular 1, Nicht-EU/EFTA zu Formular 2 (Amt für Migration LU – Formular 2)
- Aufenthaltszweck: Erwerbstätigkeit, Rente, Niederlassung oder die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme
- Länderliste: Sie bestimmt bei der C-Bewilligung, ob Formular 4 oder 4a gilt (Amt für Migration LU – C-Bewilligung)
Sieben Varianten tauchen in den Quellen auf, und jede hat einen eigenen Zweck. Die Nummer bestimmt die Beilagen, deshalb lohnt sich der Blick in die Tabelle, bevor man kopiert.
| Formular | Antragszweck | Quelle |
|---|---|---|
| Formular 1 | Erwerbstätigkeit EU/EFTA, Kategorien B, L und G | Amt für Migration LU – Formular 1 |
| Formular 2 | Erwerbstätigkeit Nicht-EU/EFTA, Bewilligung B/L | Amt für Migration LU – Formular 2 |
| Formular 2 (Englisch) | Englische Fassung des Formulars 2 | Amt für Migration LU – Formular 2 (EN) |
| Formular 3 | Familiennachzug, separates Gesuch laut Formular 1 | Amt für Migration LU – Formular 1 |
| Formular 3a | Nicht erwerbstätige Ausländer/innen, etwa Rentner | Amt für Migration LU – Formular 3a |
| Formular 4 | Niederlassungsbewilligung C | Amt für Migration LU – Formular 4 |
| Formular 7 | Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in Ausweis B | Amt für Migration LU – Formular 7 |
Die Formularnummer bestimmt die Beilagen, nicht umgekehrt. Wer Formular 1 statt Formular 2 ausfüllt, sammelt Unterlagen für das falsche Verfahren (Amt für Migration LU – Formular 2). Ein Anruf unter 041 228 77 80 kostet weniger Zeit als eine zurückgeschickte Mappe.
Was das heißt: Die Nummer ist keine Formalie. Wer unsicher ist, klärt die Zuordnung zuerst und kopiert erst danach.
Wie beantragt man eine B-Bewilligung im Kanton Luzern?
Was die B-Bewilligung regelt
- EU/EFTA, Neueinreise mit B-Ausweis: Arbeitsvertrag ab 364 Tagen (Amt für Migration LU – Formular 1)
- EU/EFTA, Neueinreise mit L-Ausweis: befristeter Arbeitsvertrag bis max. 364 Tage (Amt für Migration LU – Formular 1)
- Kurzfristige Erwerbstätigkeit ohne Ausweis: max. 4 Monate pro Kalenderjahr (Amt für Migration LU – Formular 1)
- Nicht-EU/EFTA: Das Gesuch für Bewilligung B/L läuft über Formular 2 (Amt für Migration LU – Formular 2)
Antrag und Unterlagen
- Passkopie: verlangt in den Formularen 1, 2, 3a und 4 (Amt für Migration LU – Formular 4)
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung mit Pensum und Dauer (Amt für Migration LU – Formular 1)
- Der Ausländerausweis gehört bei Formular 2 zu den Beilagen (Amt für Migration LU – Formular 2)
- Staatsangehörigkeit klären: EU/EFTA führt zu Formular 1, Nicht-EU/EFTA zu Formular 2.
- Bei Formular 1 Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung und Passkopie beilegen.
- Bei Formular 2 Ausländerausweis und gut leserliche Passkopie beilegen; für einen Stellenantritt zusätzlich den Arbeitsvertrag in Kopie.
- Bei erstmalig einreisenden Personen die Rekrutierungsbemühungen für eine inländische Person belegen (Amt für Migration LU – Formular 2).
- Nach der Erwerbsaufnahme bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde im Kanton Luzern anmelden (Amt für Migration LU – Formular 1).
- Gesuch per Post senden; Rückfragen per E-Mail oder Telefon klären (Kanton Luzern – Kontakt).
Wer eine neue Stelle ohne ausdrückliche Bewilligung antritt, verstösst gegen das Gesetz. Das Amt verlangt für jeden Stellenantritt eine vorherige Genehmigung, Zuwiderhandlungen sind strafbar (Amt für Migration LU – Formular 2).
Was das heißt: Ein Arbeitsvertrag ersetzt keine Bewilligung. Er gehört als Beilage ins Gesuch, und die Bewilligung kommt erst mit dem Entscheid des Amts.
Wo bekommt man Beratung zu Migrationsfragen in Luzern?
Offene Sprechstunde der Fabia
- Eine offene Sprechstunde der Fabia am Mittwoch von 15.00 bis 16.30 Uhr ist in den Recherchen genannt.
- Für diese Angabe liegt keine Quelle mit Link vor, deshalb gilt sie hier nicht als bestätigt.
- Das Angebot richtet sich nach den Recherchen an Menschen aus dem Kanton Luzern.
Beratung über den Kanton
- Für Verfahrensfragen bleibt das Amt für Migration Luzern der direkte Kontakt (Kanton Luzern – Kontakt).
- Auskünfte erhält man per E-Mail an migration@lu.ch oder unter 041 228 77 80 (Kanton Luzern – Kontakt).
- Eine weitere Beratungsstelle nennen die ausgewerteten Quellen nicht.
Was das heißt: Für Verfahren ist das Amt die belegte Adresse. Für ein Gespräch ohne Termin fehlt eine belegte Stelle, und die Fabia-Sprechstunde sollte man vorab direkt beim Anbieter prüfen.
Bestätigt und unklar
Bestätigt
- Adresse Fruttstrasse 15, 6002 Luzern, Telefon 041 228 77 80 für Aufenthalt und 041 228 77 81 für Asyl (Kanton Luzern – Kontakt)
- E-Mail: migration@lu.ch (Kanton Luzern – Kontakt)
- Formular 1 gilt für EU/EFTA, Formular 2 für Nicht-EU/EFTA (Amt für Migration LU – Formular 2)
- Sprachnachweis für die C-Bewilligung: mündlich A2 und schriftlich A1 (Amt für Migration LU – C-Bewilligung)
Unklar
- Gebührenhöhe für Formulare und Anträge fehlt in den Quellen.
- Bearbeitungsdauer einzelner Verfahren ist nicht belegt.
- Eine vollständige Liste der nummerierten Formulare mit ihren Zwecken fehlt.
- Die Voraussetzungen im Einzelfall für die B-Bewilligung sind nur über das Amt zu klären.
- Die Fabia-Sprechstunde ist ohne belegbare Quelle.
Was das heißt: Die sicheren Angaben betreffen Kontakt und Formularzuordnung. Gebühren und Fristen sollten Antragstellende vor der Einreichung direkt beim Amt erfragen.
Was die Behörden selbst sagen
Dokumente und Gesuche bitte per Post senden, für Auskünfte E-Mail oder Telefon nutzen, damit der Schalter entlastet bleibt.
Kanton Luzern – Kontakt
Jeder Stellenantritt braucht eine ausdrückliche Bewilligung des Amts für Migration. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Amt für Migration LU – Formular 2
Bestätigungen von Steueramt, Sozialamt und Betreibungsamt muss die gesuchstellende Person selbst beschaffen.
Amt für Migration LU – Formular 4
Was das heißt: Die Behörde verlagert Beschaffungsaufwand auf Antragstellende. Wer die Bestätigungen früh anfordert, vermeidet Verzögerungen beim Einreichen.
Fazit
Das Amt für Migration Luzern ist für Verfahren die richtige Adresse, aber nur, wenn die Formularnummer stimmt. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und Beilagen entscheiden über den Weg, die Kontaktdaten helfen erst danach. Für Antragstellende in Luzern ist die Wahl klar: Die Formularnummer zuerst prüfen und per E-Mail an migration@lu.ch bestätigen lassen, oder Unterlagen ungeprüft verschicken und auf eine Rückfrage warten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags beim Amt für Migration Luzern?
Die ausgewerteten Quellen nennen keine Bearbeitungsdauer. Die Auskunft gibt die Abteilung Aufenthalt unter 041 228 77 80 (Kanton Luzern – Kontakt).
Ist das Amt für Migration Luzern auch für Asylfragen zuständig?
Ja. Die Abteilung Asyl ist unter 041 228 77 81 erreichbar (Kanton Luzern – Kontakt). Die Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in Ausweis B läuft über Formular 7 (Amt für Migration LU – Formular 7).
Kann man beim Amt für Migration Luzern per E-Mail Fragen stellen?
Ja. Das Amt bittet für Auskünfte um E-Mail oder Telefon, Dokumente schickt man per Post. Die Adresse lautet migration@lu.ch (Kanton Luzern – Kontakt).
Gibt es eine Beratung ohne Termin im Kanton Luzern?
Eine offene Sprechstunde der Fabia am Mittwoch von 15.00 bis 16.30 Uhr ist in den Recherchen genannt, aber ohne belegbare Quelle. Vor dem Besuch sollte man die Angabe direkt beim Anbieter prüfen.
Welche Sprachnachweise braucht man für die C-Bewilligung?
Regulär sind mündlich A2 und schriftlich A1 nötig, bei vorzeitiger Erteilung mündlich B1 und schriftlich A1. Online-Tests und Kursbestätigungen werden nicht anerkannt (Amt für Migration LU – C-Bewilligung).
Wo finde ich die offiziellen Formulare des Kantons Luzern?
In der Formularübersicht des Kantons unter Formulare/Merkblätter (Kanton Luzern – Formulare/Merkblätter). Die Seite empfiehlt Google Chrome zum Ausfüllen.
