Wer zum ersten Mal eine Arbeitsstelle in der Schweiz antritt, stösst schnell auf die Pensionskasse – und auf die Frage, ab wann man eigentlich einzahlen muss. Die Antwort ist weniger geradlinig, als viele denken: Das Eintrittsalter hängt nicht nur vom Geburtsdatum ab, sondern auch vom Lohn und einem oft übersehenen Mechanismus namens Koordinationsabzug.

Eintrittsalter: 17. Altersjahr (ab 18 Jahren) ·
Mindestlohn für BVG-Pflicht: CHF 22’050 (2025) ·
Koordinationsabzug: CHF 25’725 ·
Beitragssatz (obligatorisch): 7% bis 18% des versicherten Lohns ·
Frühestmöglicher Pensionsbezug: 58 Jahre ·
Referenzalter: 65 Jahre

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob das Reglement der Pensionskasse ein früheres Rentenalter erlaubt
  • Wie der überobligatorische Teil genau berechnet wird (variiert je Pensionskasse)
  • Ob Einkommen unter Mindestlohn in einer überobligatorischen Kasse versichert werden kann
3Zeitleisten-Signal
  • 17. Altersjahr: Beginn Risikobeiträge (BSV)
  • 25 Jahre: Beginn volle Sparbeiträge (Pax)
  • 65 Jahre: Referenzalter (BSV)
4Wie es weitergeht
  • Bundesrat hat BVG-Werte für 2026 aktualisiert (Auditrium)
  • Eintrittsschwelle 2026: CHF 22’680 (BSV)
  • Maximale AHV-Altersrente 2026: CHF 30’240 (BSV)
Fünf zentrale Fakten zur BVG-Beitragspflicht – ein Überblick über die wichtigsten Kennzahlen.
Merkmal Wert
Gesetzliche Grundlage Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Eintrittsalter obligatorisch 17. Altersjahr (ab 18 Jahren)
Volles Sparguthaben ab 25 Jahren
Minimaler koordinationsfreier Lohn CHF 22’050 (Stand 2025)
Maximaler koordinierter Lohn CHF 88’200 (Stand 2025)

Wann muss man die Pensionskasse zahlen?

Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht in der beruflichen Vorsorge beginnt mit dem 17. Altersjahr – genauer gesagt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) klarstellt. Wer also im Mai 17 wird, ist ab dem folgenden 1. Januar versichert. Allerdings: Bis zum 24. Geburtstag fliessen nur Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität – der Aufbau eines Altersguthabens beginnt erst später.

Der Haken

Viele junge Arbeitnehmende zahlen jahrelang Beiträge, ohne dass ein Sparguthaben entsteht – die Risikobeiträge schützen nur vor Invalidität und Todesfall, nicht vor Altersarmut.

Was gilt für Personen unter 25 Jahren?

Für Versicherte unter 25 Jahren sieht das BVG-Obligatorium nur Risikobeiträge vor. Das bedeutet: Wer mit 18 in die Pensionskasse eintritt, baut erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres ein Altersguthaben auf, wie die Pax in ihrem Ratgeber zur beruflichen Vorsorge erläutert. Die Beiträge in dieser Phase sind entsprechend niedriger – sie decken nur die Risikoprämien.

Die Implikation: Junge Erwachsene verlieren wertvolle Jahre für den Zinseszinseffekt. Wer mit 18 in den Arbeitsmarkt eintritt, verschenkt sieben Jahre potenziellen Vermögensaufbaus – ein Nachteil, den viele erst im Alter bemerken.

Wann beginnt die Beitragspflicht BVG?

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) ist der gesetzliche Rahmen – die Pensionskasse ist die Organisation, die diese Vorsorge durchführt. Während das BVG Mindeststandards setzt, kann die Pensionskasse darüber hinausgehen und überobligatorische Leistungen anbieten, wie das BSV erläutert. Die Pensionskasse ist also der konkrete Versicherer, der die Beiträge verwaltet und im Alter auszahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Beitragspflicht greift, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Das Alter (mindestens 17. Altersjahr) und das Einkommen (AHV-pflichtiger Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22’050 im Jahr 2025). Wer unter dieser Schwelle verdient, ist nicht obligatorisch versichert – auch nicht mit 30 Jahren. Die Pax betont: Arbeitnehmende mit AHV-pflichtigem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle sind im BVG obligatorisch versichert.

Was das bedeutet: Ein 40-jähriger Teilzeitangestellter mit CHF 20’000 Jahreslohn ist nicht BVG-pflichtig – ein 18-jähriger Lehrling mit CHF 23’000 dagegen schon. Das Alter allein entscheidet nicht.

Wie hoch ist der Pensionskassenbeitrag nach Alter?

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Die Beitragssätze im BVG sind altersabhängig gestaffelt. Die folgende Tabelle zeigt die obligatorischen Sätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam.

Sechs Altersstufen, ein klares Muster: Je älter die Versicherten, desto höher der Beitrag – weil der Aufbau des Altersguthabens mit zunehmendem Alter beschleunigt wird.

Altersgruppe Beitragssatz (obligatorisch) Davon Arbeitgeber (mind. 50%)
18–24 7% 3.5%
25–34 10% 5%
35–44 15% 7.5%
45–54 18% 9%
55–65 18% 9%

Die Beiträge werden auf den versicherten Lohn erhoben – also den Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss, wie das BSV vorschreibt.

Warum steigt der Beitrag mit dem Alter?

Der progressive Anstieg der Beitragssätze hat einen einfachen Grund: Je später der Sparprozess beginnt, desto höher müssen die Beiträge sein, um im Alter eine ausreichende Rente zu erzielen. Ein 25-Jähriger hat 40 Jahre Zeit, um Kapital aufzubauen – ein 55-Jähriger nur noch zehn Jahre. Die Pax erklärt: Die höheren Sätze ab 45 kompensieren die kürzere Anlagedauer.

Warum das wichtig ist

Ein 45-jähriger Angestellter mit CHF 60’000 Bruttolohn zahlt fast dreimal so viel in die Pensionskasse ein wie ein 25-jähriger Kollege mit gleichem Lohn – der Unterschied liegt allein im Alter.

Der Trade-off: Ältere Arbeitnehmende zahlen mehr, bauen aber auch schneller Altersguthaben auf – ein System, das die Jungen entlastet und die Älteren fordert.

Ab welchem Einkommen muss ich in die Pensionskasse einzahlen?

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn zu berechnen. Er beträgt 2025 CHF 25’725 und entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente, wie das BSV definiert. Der Gedanke dahinter: Die AHV deckt bereits einen Teil der Altersvorsorge ab – die Pensionskasse versichert nur den darüberliegenden Lohnanteil.

Wie wird das versicherte Einkommen berechnet?

Die Formel ist einfach: Versicherter Lohn = Jahreslohn – Koordinationsabzug. Ein Beispiel: Bei einem Bruttojahreslohn von CHF 60’000 ergibt sich ein versicherter Lohn von CHF 34’275 (60’000 – 25’725). Auf diesen Betrag werden die Beitragssätze angewendet. Die Bexio erläutert: Der koordinierte Lohn ist der tatsächlich versicherte Lohn in der Pensionskasse.

Die Eintrittsschwelle liegt 2025 bei CHF 22’050 – wer weniger verdient, ist nicht obligatorisch versichert. Der maximal versicherbare Jahreslohn im BVG-Obligatorium beträgt CHF 90’720, wie das BSV angibt. Daraus ergibt sich ein maximaler koordinierter Lohn von CHF 64’260 (90’720 – 26’460 für 2026).

Die Konsequenz: Der Koordinationsabzug sorgt dafür, dass tiefe Einkommen nur einen kleinen versicherten Lohn haben – oder gar keinen, wenn sie unter der Eintrittsschwelle liegen. Für Teilzeitangestellte und Niedrigverdiener bedeutet das oft eine Lücke in der Altersvorsorge.

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

Was bedeutet BVG?

Das BVG ist das Bundesgesetz, das die berufliche Vorsorge in der Schweiz regelt. Es legt die Mindeststandards fest: Eintrittsalter, Beitragssätze, Koordinationsabzug und Leistungen. Das BSV beschreibt das BVG als den gesetzlichen Rahmen, der sicherstellt, dass alle Arbeitnehmenden eine Grundversorgung erhalten.

Welche Rolle spielt die Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist die konkrete Durchführungsorganisation – sie verwaltet die Beiträge, legt das Geld an und zahlt im Alter die Rente aus. Während das BVG die Minimalanforderungen setzt, kann die Pensionskasse überobligatorische Leistungen anbieten: höhere Beiträge, bessere Verzinsung oder frühere Pensionierung. Die Pax betont: Die Pensionskasse kann überobligatorische Leistungen bieten, die über das BVG-Minimum hinausgehen.

Der Unterschied ist entscheidend: Das BVG ist der Mindeststandard – die Pensionskasse kann mehr. Wer in einer Branche mit guten Pensionskassenreglementen arbeitet, profitiert von höheren Altersguthaben und flexibleren Bezugsmöglichkeiten.

Zeitleiste: Die wichtigsten Meilensteine

Fünf Etappen, eine klare Linie: Der Weg vom Eintritt in die Pensionskasse bis zur Pensionierung folgt festen Altersgrenzen.

  • 17. Altersjahr: Beginn der obligatorischen Versicherung (Risikobeiträge) – BSV
  • 18 Jahre: Faktischer Eintritt in die Pensionskasse (ab 1. Januar nach Vollendung) – BSV
  • 25 Jahre: Beginn der vollen Sparbeiträge (Altersguthaben) – Pax
  • 58 Jahre: Frühestmöglicher Bezug der Altersleistungen (je nach Reglement)
  • 65 Jahre: Gesetzliches Referenzalter (ordentliche Pensionierung)

Das Muster: Die ersten sieben Jahre (18–24) sind eine reine Risikophase – erst ab 25 wird gespart. Wer früh in den Arbeitsmarkt eintritt, verschenkt wertvolle Jahre für den Vermögensaufbau.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Beitragspflicht beginnt mit 17. Altersjahr – BSV
  • BVG-Mindestlohn beträgt CHF 22’050 (2025) – Bexio
  • Koordinationsabzug ist CHF 25’725 – Descartes Swiss
  • Beitragssätze sind altersabhängig festgelegt – BSV

Was unklar ist

  • Ob das Reglement der Pensionskasse ein früheres Rentenalter erlaubt
  • Wie der überobligatorische Teil genau berechnet wird (variiert je Pensionskasse)
  • Ob Einkommen unter Mindestlohn in einer überobligatorischen Kasse versichert werden kann

Stimmen aus der Praxis

«Im BVG-Obligatorium beginnt die Versicherung frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.»

— Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), offizielle Informationen zur beruflichen Vorsorge

«Bis zum 24. Geburtstag sind im obligatorischen BVG nur die Risiken Tod und Invalidität versichert; der Aufbau von Altersguthaben beginnt erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres.»

— Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), offizielle Informationen zur beruflichen Vorsorge

«Arbeitnehmende mit AHV-pflichtigem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle sind im BVG obligatorisch versichert.»

— Pax, Ratgeber zur beruflichen Vorsorge

«Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente.»

— Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), offizielle Informationen zur beruflichen Vorsorge

Die Botschaft der Experten ist eindeutig: Das System ist klar geregelt, aber die Details – insbesondere der Koordinationsabzug und die Altersstaffelung – werden oft unterschätzt.

Fazit: Was die Beitragspflicht für Sie bedeutet

Die Frage «Ab welchem Alter zahlt man Pensionskasse?» lässt sich nicht mit einer einzelnen Zahl beantworten. Die Beitragspflicht beginnt mit 17 Jahren – aber erst ab 25 wird gespart, und nur, wenn der Lohn über CHF 22’050 liegt. Der Koordinationsabzug von CHF 25’725 sorgt dafür, dass der versicherte Lohn oft deutlich niedriger ist als der Bruttolohn. Für junge Arbeitnehmende in der Schweiz ist die Konsequenz klar: Wer früh in den Arbeitsmarkt eintritt, sollte die Jahre bis 25 nicht als verloren betrachten – sondern als Chance, sich über die Risikodeckung zu informieren und gegebenenfalls freiwillige Beiträge zu leisten. Für ältere Arbeitnehmende mit höheren Löhnen gilt: Die steigenden Beitragssätze ab 45 sind kein Fehler im System, sondern eine bewusste Kompensation für die kürzere Anlagedauer – und ein Grund, die eigene Vorsorgeplanung frühzeitig zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Pensionskasse komplett auszahlen lassen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen: Bei Auswanderung aus der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Bezug von Altersleistungen. Die Auszahlung unterliegt der Quellensteuer. Details regelt das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Wie viel Pensionskasse pro Monat?

Das hängt vom versicherten Lohn und dem Beitragssatz ab. Beispiel: Bei CHF 60’000 Bruttolohn und 10% Beitrag (Alter 25–34) zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam rund CHF 285 pro Monat (CHF 34’275 versicherter Lohn × 10% / 12).

Wer bezahlt in die Pensionskasse ein?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Der Arbeitgeber muss mindestens 50% übernehmen, oft mehr. Bei überobligatorischen Leistungen kann die Aufteilung abweichen.

Was passiert bei Jobwechsel?

Das Altersguthaben wird auf die neue Pensionskasse übertragen. Sie erhalten eine Austrittsleistung, die in der neuen Kasse gutgeschrieben wird. Bei Wechsel in eine Branche ohne Pensionskasse kann das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden.

Wie wird das Altersguthaben berechnet?

Das Altersguthaben setzt sich aus den jährlichen Sparbeiträgen plus Zinsen zusammen. Der BVG-Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt (2025: 1.25%). Die tatsächliche Verzinsung kann bei überobligatorischen Teilen höher sein.

Kann ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?

Ja, als Einkauf in die Pensionskasse. Freiwillige Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig und erhöhen Ihr Altersguthaben. Voraussetzung: Sie müssen bereits in der Pensionskasse versichert sein.

Ab welchem Alter muss man in die Pensionskasse einzahlen?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem 17. Altersjahr (ab 18 Jahren), sofern der AHV-pflichtige Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22’050 (2025) liegt. Bis 24 Jahre fallen nur Risikobeiträge an, ab 25 kommen Sparbeiträge hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Altersguthaben und BVG-Altersguthaben?

Das BVG-Altersguthaben ist der Teil, der aus den obligatorischen Beiträgen stammt. Das gesamte Altersguthaben kann auch überobligatorische Teile enthalten, die höher verzinst werden können. Die Unterscheidung ist wichtig für die Steuer bei Auszahlung.

Fazit: Die Beitragspflicht in der Pensionskasse beginnt mit 17 Jahren, aber der Aufbau eines Altersguthabens erst ab 25 – und nur, wenn der Lohn über CHF 22’050 liegt. Für junge Arbeitnehmende: Nutzen Sie die Jahre bis 25 für freiwillige Einkäufe. Für ältere Arbeitnehmende: Die steigenden Beiträge ab 45 sind eine Chance, das Altersguthaben gezielt aufzubauen.